Unterlagen zur Eheschließung in Dänemark
Für EU-Staatsangehörige, die zuvor nicht verheiratet gewesen sind:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung über den Familienstand und Aufenthaltsbescheinigung
- Geburtsurkunde (mit Übersetzung ins Deutsche, Dänische oder Englische, falls nicht in Deutschland oder Dänemark ausgestellt)
Für EU-Staatsangehörige, die verwitwet oder geschieden sind:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung über den Familienstand und Aufenthaltsbescheinigung
- Geburtsurkunde (mit Übersetzung ins Deutsche, Dänische oder Englische, falls nicht in Deutschland oder Dänemark ausgestellt)
- Scheidungsurkunde/Sterbeurkunde des Ehegatten, Gerichtsbeschluss über die Scheidung mit Vermerk über die Rechtskraft (wenn die Urkunde nicht in Deutschland oder Dänemark ausgestellt wurde, muss sie mit dem Stempel „Apostille“ versehen sein oder konsularisch beglaubigt und übersetzt sein). Deutsch, Dänisch oder Englisch)
Für nicht EU-Staatsangehörige, die zuvor nicht verheiratet gewesen sind:
- Gültiger Reisepass
- Bestätigung des rechtmäßigen Aufenthalts in Dänemark (in der Regel das gültige Schengen-Visum)
- Geburtsurkunde (mit Übersetzung ins Deutsche, Dänische oder Englische, falls nicht in Deutschland oder Dänemark ausgestellt)
- Ehefähigkeitszeugnis (Bescheinigung aus dem Standesamt, Konsulat oder notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung)
- Bescheinigung über den Familienstand und Meldebescheinigung (mit Übersetzung ins Deutsche, Dänische oder Englische, falls nicht in Deutschland oder Dänemark ausgestellt).
Für nicht EU-Staatsangehörige, die verwitwet oder geschieden sind:
- Gültiger Reisepass
- Bestätigung des rechtmäßigen Aufenthalts in Dänemark (in der Regel das gültige Schengen-Visum)
- Geburtsurkunde (mit Übersetzung ins Deutsche, Dänische oder Englische, falls nicht in Deutschland oder Dänemark ausgestellt)
- Scheidungsurkunde/Sterbeurkunde des Ehegatten, Gerichtsbeschluss über die Scheidung mit Vermerk über die Rechtskraft (wenn die Urkunde nicht in Deutschland oder Dänemark ausgestellt wurde, muss sie mit dem Stempel „Apostille“ versehen sein oder konsularisch beglaubigt und übersetzt sein). Deutsch, Dänisch oder Englisch)
- Bescheinigung über den Familienstand und Meldebescheinigung (mit Übersetzung ins Deutsche, Dänische oder Englische, falls nicht in Deutschland oder Dänemark ausgestellt).
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Advokat Volodymyr Shapoval
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