Anforderung amtlicher Dokumente aus den Ländern der ehemaligen UdSSR

Für Menschen, die dauerhaft außerhalb des Landes leben, in dem sie geboren wurden oder lange gelebt haben, ist es nicht immer einfach, Dokumente aus ihrer früheren Heimat zu beschaffen. Nicht alle Zugewanderten können Deutschland problemlos verlassen und anschließend wieder einreisen – und selbst wenn die Einreise unproblematisch ist, fehlt meist die Zeit, um sie in Behördenfluren zu verbringen. Was also tun, wenn Sie Deutschland aus welchen Gründen auch immer nicht verlassen können oder wollen, um Ihre Dokumente in der Heimat persönlich zu beschaffen? Für solche Fälle besteht die Möglichkeit, amtliche Dokumente aus der Ferne anzufordern! Die Anforderung von Dokumenten ist ein gesetzlich oder durch Verordnung geregeltes Verfahren, in dem staatliche Stellen (oder ihnen gleichgestellte Einrichtungen) amtliche Dokumente ausstellen.

Folgende Dokumente können angefordert werden:

  • Geburtsurkunde;
  • Sterbeurkunde;
  • Heiratsurkunde;
  • Scheidungsurkunde;
  • Adoptionsurkunde;
  • Urkunde über die Vaterschaftsfeststellung;
  • Registereintrag über die Geburt;
  • Registereintrag über den Tod;
  • Registereintrag über die Eheschließung;
  • Registereintrag über die Ehescheidung bzw. über die Adoption;
  • Archivbescheinigung über Beschäftigungszeiten;
  • Archivbescheinigung über den Arbeitsverdienst;
  • Archivbescheinigung über den Wehrdienst in der Sowjetischen Armee (bzw. der Armee des jeweiligen Staates);
  • Archivbescheinigung über den Aufenthalt auf dem Gebiet einer ehemaligen Sowjetrepublik während des Zweiten Weltkriegs;
  • Archivbescheinigung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen von Vorstrafen während des Aufenthalts auf dem Gebiet einer ehemaligen Sowjetrepublik;
  • Archivbescheinigung über die Rehabilitierung;
  • Archivbescheinigung über die Verschleppung nach Deutschland zur Zwangsarbeit;
  • Bescheinigung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen von Vorstrafen während des Aufenthalts in einem bestimmten Staat u. a.

Zweitschriften amtlicher Dokumente werden ausgestellt:

  • an die Personen, auf die sich die Dokumente beziehen (mit Ausnahme der Heiratsurkunde, die nicht an Personen ausgestellt wird, deren Ehe geschieden oder für nichtig erklärt wurde*);
  • an Angehörige des Verstorbenen oder an juristische Personen für amtliche Zwecke (bei Anforderung eines Dokuments über die staatliche Beurkundung des Personenstands);
  • an die Eltern (oder die an ihre Stelle tretenden Personen) bzw. an die Vormundschafts- und Pflegschaftsbehörden, wenn die Person, über deren Geburt der Registereintrag erstellt wurde, am Tag der Ausstellung der Zweitschrift noch minderjährig ist (bei Anforderung eines Dokuments über die staatliche Beurkundung des Personenstands) – mit Ausnahme von Elternteilen, denen das Sorgerecht entzogen oder eingeschränkt wurde*;
  • an sonstige Personen gegen Vorlage einer ordnungsgemäß beglaubigten Vollmacht der zum Erhalt der amtlichen Dokumente berechtigten Person;

* Die genannten Personen können ein Dokument erhalten, das die Beurkundung der Geburt eines Kindes oder der Eheschließung bestätigt.

In vielen Ländern dürfen bestimmte amtliche Dokumente nicht versandt oder ins Ausland ausgeführt werden und können nur persönlich angefordert werden:

  • Originale von Arbeitsbüchern und Rentenbüchern;
  • Wehrpässe;
  • Führerscheine;
  • Heiratsurkunde, wenn die Ehe geschieden oder für nichtig erklärt wurde;
  • Geburtsurkunden verstorbener Personen;
  • Dienstausweise;
  • Bescheinigung über den Familienstand;
  • Beurteilungen (Charakteristiken);
  • Personalakten;
  • Anträge verschiedener Art, Rentenakten;
  • Zweitschriften von Diplomen (angefordert werden kann eine Studienbescheinigung oder eine Bescheinigung über den Abschluss der Ausbildung an einer Bildungseinrichtung). Bildungsnachweise können persönlich direkt bei der Bildungseinrichtung oder durch Erteilung einer Vollmacht angefordert werden;
  • der Antrag, den ein Bürger bei den Behörden des Innern im Zuge seiner Ausreise zum ständigen Aufenthalt im Ausland gestellt hat;

Bei welchen Behörden werden amtliche Dokumente angefordert?

Je nach Art der Anfrage werden amtliche Dokumente von folgenden staatlichen Stellen ausgestellt:

  • Staatlicher Archivdienst sowie die ihm unterstellten Archive und Archiveinrichtungen;
  • Verteidigungsministerium des jeweiligen Staates;
  • Innenministerium des jeweiligen Staates;
  • zuständiges Ministerium für Arbeit und Soziales des jeweiligen Staates;
  • Bildungsministerium des jeweiligen Staates;
  • Justizministerium des jeweiligen Staates (Standesämter);
  • Such- und Informationsdienste des Roten Kreuzes des jeweiligen Staates;

BITTE BEACHTEN:

Sollten Sie in diesem Artikel die Behörde, das Unternehmen oder die Organisation, bei der Sie ein bestimmtes amtliches Dokument benötigen, oder die Bezeichnung des benötigten Dokuments nicht gefunden haben, bedeutet das nicht, dass wir es nicht anfordern können – Sie müssen lediglich uns anrufen oder persönlich in unser Büro in Hannover kommen!

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