Ukrainischen Führerschein in Deutschland umschreiben: Was gilt bei Führerscheinen, die vor 2013 ausgestellt wurden?

Seit dem 18. August 2026 können ukrainische Führerscheine bestimmter Klassen in Deutschland grundsätzlich ohne theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

Bei älteren ukrainischen Führerscheinen kann jedoch ein praktisches Problem auftreten: Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, sind nicht immer in den heutigen elektronischen Registern des ukrainischen Innenministeriums erfasst.

Fehlen die entsprechenden Daten, kann dies die Umschreibung bei der deutschen Fahrerlaubnisbehörde erheblich verzögern. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Führerscheindaten zunächst in der Ukraine überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren zu lassen.

Ukraine seit dem 18. August 2026 in Anlage 11 FeV

Die Ukraine ist seit dem 18. August 2026 in Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgenommen.

Damit können gültige ukrainische Führerscheine der dort erfassten Klassen unter erleichterten Voraussetzungen in deutsche Fahrerlaubnisse umgeschrieben werden.

Für folgende ukrainische Fahrerlaubnisklassen ist grundsätzlich keine theoretische und keine praktische Prüfung erforderlich:

A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE.

Bei der Umschreibung entspricht die ukrainische Fahrerlaubnisklasse A1 der deutschen Fahrerlaubnisklasse AM.

Für die Lkw- und Busklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE gelten weiterhin die in Deutschland vorgeschriebenen Anforderungen an die gesundheitliche Eignung und das Sehvermögen.

Eine Besonderheit besteht, wenn die ukrainischen Klassen C oder D ohne die Klasse B erteilt wurden. In diesem Fall müssen für die Erteilung der deutschen Klasse B die theoretische und die praktische Prüfung abgelegt werden.

Warum können Führerscheine vor 2013 Probleme bereiten?

Bei der Umschreibung muss die deutsche Fahrerlaubnisbehörde unter anderem prüfen können,

  • ob der ukrainische Führerschein tatsächlich von einer zuständigen Behörde ausgestellt wurde,
  • ob er der antragstellenden Person zuzuordnen ist,
  • ob er gültig ist und
  • welche Fahrerlaubnisklassen tatsächlich erteilt wurden.

Gerade bei älteren ukrainischen Führerscheinen ist diese Überprüfung nicht immer ohne Weiteres möglich.

Das Hauptservicezentrum des ukrainischen Innenministeriums weist darauf hin, dass Angaben zu Führerscheinen, die vor 2013 ausgestellt wurden, in den heutigen elektronischen Registern fehlen können.

Der Grund liegt darin, dass ältere Daten aus Papierarchiven nicht in jedem Fall automatisch in die elektronischen Register übernommen wurden.

Das kann dazu führen, dass ein älterer ukrainischer Führerschein

  • in der App Diia nicht angezeigt wird,
  • im elektronischen Fahrerkabinett nicht erscheint,
  • über die elektronischen Prüfsysteme des ukrainischen Innenministeriums nicht gefunden wird oder
  • von der deutschen Fahrerlaubnisbehörde nur nach zusätzlicher Bestätigung akzeptiert werden kann.

Das Fehlen eines Führerscheins im elektronischen Register bedeutet nicht automatisch, dass der Führerschein ungültig ist.

Es kann jedoch dazu führen, dass seine Echtheit und die erteilten Fahrerlaubnisklassen zunächst gesondert bestätigt werden müssen.

Können alte Führerscheindaten aus Deutschland heraus aktualisiert werden?

Grundsätzlich ja.

Sind die Angaben zu einem Führerschein nicht im heutigen elektronischen Register vorhanden, können die Daten durch die zuständigen ukrainischen Behörden anhand der vorhandenen Archivunterlagen überprüft werden.

Wird die Ausstellung des Führerscheins bestätigt, können die entsprechenden Angaben im Einheitlichen Staatlichen Register des ukrainischen Innenministeriums ergänzt beziehungsweise aktualisiert werden.

Für ukrainische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, ist besonders wichtig: Die Klärung kann grundsätzlich auch aus dem Ausland erfolgen. Eine persönliche Vorsprache in einem ukrainischen Servicezentrum ist nicht in jedem Fall erforderlich.

In der Regel ist das regionale Servicezentrum des ukrainischen Innenministeriums zuständig, in dessen Bereich der Führerschein ursprünglich ausgestellt wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt von der konkreten Situation und vom zuständigen Servicezentrum ab.

Regelmäßig können insbesondere folgende Unterlagen benötigt werden:

  • Kopie des ukrainischen Führerscheins von Vorder- und Rückseite,
  • Kopie des ukrainischen Passes oder eines anderen Identitätsdokuments,
  • Angaben oder Nachweis zum registrierten Wohnsitz,
  • Kopie der ukrainischen Steueridentifikationsnummer (RNOKPP),
  • schriftlicher Antrag auf Überprüfung und Aktualisierung der Führerscheindaten.

Bei einer elektronischen Antragstellung sind außerdem die Anforderungen an die elektronische Signatur und an die Qualität der eingereichten Dokumentenkopien zu beachten.

Nach Prüfung der Archivunterlagen können die Führerscheindaten gegebenenfalls in das elektronische Register aufgenommen oder aktualisiert werden.

Amtliche Bestätigung über die Ausstellung des Führerscheins

In der Praxis kommt es vor, dass eine deutsche Fahrerlaubnisbehörde eine offizielle Bestätigung darüber verlangt, dass ein ukrainischer Führerschein tatsächlich ausgestellt wurde.

Das Hauptservicezentrum des ukrainischen Innenministeriums weist darauf hin, dass hierfür keine gesonderte standardisierte „Führerscheinbescheinigung“ vorgesehen ist.

Stattdessen kann bei der zuständigen ukrainischen Behörde eine amtliche Auskunft beziehungsweise Antwort auf eine Anfrage über die Ausstellung des Führerscheins eingeholt werden.

Eine solche behördliche Antwort kann insbesondere Angaben enthalten über

  • die Ausstellung des Führerscheins,
  • die erteilten Fahrerlaubnisklassen,
  • die bei der Behörde vorhandenen Registrierungsdaten.

Die amtliche Antwort enthält die erforderlichen Behördenangaben, das Datum, ein Geschäfts- beziehungsweise Ausgangszeichen und die Unterschrift der zuständigen Person.

Sie kann anschließend gegenüber deutschen Behörden als Nachweis verwendet werden.

Auch diese Anfrage kann von ukrainischen Staatsangehörigen, die sich im Ausland befinden, grundsätzlich aus Deutschland gestellt werden.

Warum sollte die Registerfrage möglichst vor der Umschreibung geklärt werden?

Durch die Aufnahme der Ukraine in Anlage 11 FeV ist die Umschreibung ukrainischer Führerscheine in Deutschland deutlich erleichtert worden.

Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde muss jedoch weiterhin überprüfen können, ob der vorgelegte ukrainische Führerschein tatsächlich existiert, gültig ist und welche Fahrerlaubnisklassen er umfasst.

Ist ein älterer Führerschein im ukrainischen elektronischen Register nicht auffindbar, kann die Behörde zusätzliche Nachweise verlangen oder selbst weitere Ermittlungen veranlassen.

Das kann das Verfahren erheblich verlängern.

Wer einen vor 2013 ausgestellten ukrainischen Führerschein besitzt, der weder in Diia noch in den elektronischen Registern des ukrainischen Innenministeriums erscheint, sollte daher möglichst vor der Antragstellung in Deutschland klären lassen, welche Daten in der Ukraine vorhanden sind.

Eine rechtzeitige Verifizierung kann unnötigen Schriftverkehr und Verzögerungen bei der Fahrerlaubnisbehörde vermeiden.

Wie kann unsere Kanzlei Sie unterstützen?

Für ukrainische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, ist es häufig schwierig, selbst festzustellen,

  • welche ukrainische Behörde zuständig ist,
  • in welchem Archiv sich die Führerscheindaten befinden,
  • welche Unterlagen erforderlich sind und
  • wie eine amtliche Bestätigung aus der Ukraine beschafft werden kann.

Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten bei der rechtlichen Klärung und Verifizierung ukrainischer Führerscheindaten, insbesondere bei Führerscheinen, die vor 2013 ausgestellt wurden.

Je nach Einzelfall können wir insbesondere:

  • die vorhandenen Unterlagen prüfen,
  • die zuständige ukrainische Behörde ermitteln,
  • die notwendigen Anträge und Schreiben vorbereiten,
  • Mandanten gegenüber dem Hauptservicezentrum und den regionalen Servicezentren des ukrainischen Innenministeriums vertreten,
  • anwaltliche Anfragen zur Beschaffung von Informationen und Unterlagen stellen,
  • die Überprüfung von Archivdaten begleiten,
  • amtliche Informationen über die Ausstellung des Führerscheins und die erteilten Fahrerlaubnisklassen einholen,
  • bei behördlicher Untätigkeit oder unbegründeter Ablehnung rechtlich reagieren,
  • die für die weitere Vorlage bei der deutschen Fahrerlaubnisbehörde erforderlichen Unterlagen vorbereiten.

Ihr ukrainischer Führerschein wurde vor 2013 ausgestellt?

Wenn Ihr Führerschein

  • vor 2013 ausgestellt wurde,
  • in Diia nicht angezeigt wird,
  • im elektronischen Register des ukrainischen Innenministeriums nicht auffindbar ist oder
  • die deutsche Fahrerlaubnisbehörde einen zusätzlichen Nachweis über seine Ausstellung verlangt,

können Sie sich an unsere Kanzlei wenden.

Wir unterstützen Sie bei der Überprüfung der ukrainischen Archiv- und Registerdaten, bei der Kommunikation mit den zuständigen Behörden sowie bei der Beschaffung amtlicher Nachweise, die für die Umschreibung des ukrainischen Führerscheins in Deutschland benötigt werden können.

Stand: 01.09.2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Die Anforderungen können je nach Fahrerlaubnisklasse, Sachverhalt und zuständiger Fahrerlaubnisbehörde abweichen.

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